sachverständigenbüro für immobilienbewertung | eris lehmann menge |
Unterlagen
Für die Bearbeitung von Wertermittlungsaufträgen werden mindestens die folgenden Unterlagen benötigt:
- Aktueller (unbeglaubigter) Auszug aus dem Grundbuch. Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes.
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Flurkarte und (wenn möglich) Auszug aus dem Liegenschaftsbuch. Diese erhalten Sie beim zuständigen Kataster- und Vermessungsamt unter Angabe der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer.
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lagepläne).
- Ggf. Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverträge sowie weitere öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Vereinbarungen.
- Ggf. Baugenehmigungen.
Bei der Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum werden darüber hinaus benötigt:
- Teilungserklärung(en) und Gemeinschaftsordnung,
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 2 Jahre,
- Aktueller Wirtschaftsplan,
- WEG-Verwalterabrechnungen der letzten 2 Jahre,
- Mitteilung zur Höhe der Instandhaltungsrücklage.
Sofern Ihnen die Unterlagen nicht vollständig vorliegen, können die fehlenden Angaben selbstverständlich auch durch uns beschafft werden.